Eigenverantwortlichkeit
Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule begann am 1. August 2007 ein neuer Zeitabschnitt des niedersächsischen Schulwesens. Die Schulen erhalten seitdem neue und umfangreiche Kompetenzen, um ihre Qualität selbst weiterzuentwickeln und mögliche Schwierigkeiten zu überwinden. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung ist der Schulvorstand als neues zentrales und höchstes Entscheidungsorgan der Schule. In ihm arbeiten Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung eng zusammen und gestalten die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung. Hierfür erhält der Schulvorstand weit reichende Mitspracherechte.

Wie ist der Schulvorstand zusammengesetzt und wie wird er gewählt?
Der Schulvorstand hat bei Schulen mit bis zu 20 Vollzeit-Lehrkräften 8 Mitglieder, bei 21 bis 50 Vollzeit-Lehrkräften 12 Mitglieder, bei über 50 Vollzeit-Lehrkräften 16 Mitglieder. An Grundschulen stellen die Lehrkräfte einschließlich Schulleiterin oder Schulleiter die Hälfte der Mitglieder des Schulvorstands, die Erziehungsberechtigten die zweite Hälfte. Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht in den Schulvorstand berufen. Ebenso kann sich der Schulvorstand zu einzelnen Tagesordnungspunkten einzelne fachkundige Gäste zur eigenen Information und Beratung einladen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte werden von den Lehrkräften, Referendarinnen und Referendaren und hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gesamtkonferenz gewählt. Die Schulleiterin / der Schulleiter gehört dem Schulvorstand qua Amt an und führt den Vorsitz und ist z.B. für die Einberufung der Sitzungen zuständig. Bei Stimmengleichheit gibt ihre / seine Stimme den Ausschlag.
Der Schulelternrat wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten. Zur Wahl stellen können sich alle Erziehungsberechtigen, unabhängig davon, ob sie bereits ein Amt bekleiden oder nicht. Sämtliche Wahlen erfolgen nach allgemeinen demokratischen Grundsätzen als Persönlichkeitswahl.
Die Amtszeit beträgt für alle Mitglieder des Schulvorstands zwei Jahre.

Worüber entscheidet der Schulvorstand?
Der Schulvorstand entscheidet über

  • die Inanspruchnahme (ob und in welchem Umfang) der den Schulen eingeräumten  Entscheidungsspielräume („Deregulierung“)
  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleitung
  • die Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (z.B. Einrichtung einer Ganztagsschule)
  • die Einführung einer Eingangsstufe
  • die Ausgestaltung der Stundentafel (Zahl der Fachstunden pro Woche)
  • Schulpartnerschaften
  • Mitwirkungsentscheidung bei der Namensgebung der Schule
  • die Anträge auf Schulversuche (pädagogische / organisatorische Konzepte)
  • die Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • die Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen
  • Werbung und Sponsoring in der Schule
  • Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (Selbstevaluation)
  • Vorschlag für Schulprogramm und Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz)